Mai 20 2008
Der Bahndamm

Bahndämme dienen der möglichst neigungsfreien Gradientenführung des Oberbaus im Gelände. Je stärker durchschnitten dabei das Gelände ist, umso höher werden die Dämme. Dennoch wird angestrebt, die Dammhöhe so niedrig wie möglich zu halten, denn die zu bewegenden Erdmassen sind beim Dammbau erheblich. So ist z. B. ein nur 2m hoher Bahndamm einer eingleisigen Strecke am Dammfuß bereits 7,50 m breit, was bedeutet, dass pro lfd. Meter Damm 11,5 m³ Erdreich aufzuschütten und zu verdichten sind.
Die Neigung der Dammböschung hängt von der Art des Erdreiches ab, das zur Schüttung verwendet wird. Anerkannt gute Schüttungsmassen sind lehmfreie Sande und Kiese, deren natürlicher Schüttkegel eine Neigung von 1 : 1,5 aufweist. Besteht das Schüttmaterial aus Fels- oder Trümmergestein kann die Neigung bei loser Schüttung 1 : 1 (45°) betragen – steiler aber auf keinen Fall.
Können Dämme nicht in ihrer gesamten Basisbreite ausgeführt werden, sind sie durch Stützmauern abzufangen. Stützmauern können mit einer wesentlich steileren Neigung (1: 0,15 bis 1 : 0,2) ausgeführt werden, wodurch ein erheblicher Geländegewinn erzielt wird. Werden Dämme in geneigten Gelände angelegt, so müssen an den Hangseiten Entwässerungsgräben angelegt werden. Das Oberflächenwasser, das sich dort sammelt, wird zu Durchlässen geleitet in denen es durch den Damm hindurchgeführt wird. Darüber hinaus werden i. d. R. auch bei scheinbar ebenem Gelände rechts und links des Dammes Bahngräben angeordnet, um unklare Wasserführungssituationen grundsätzlich zu vermeiden. Hier ersetzt oft eine Querverrohrung den aufwendigen Bau von Durchlässen.
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