Jun 04 2008
Brennschnittherstellung
Allgemeines
Brennschneidarbeiten für Schweißungen an Schienen dürfen nur von Mitarbeitern ausgeführt werden, die mit Erfolg die Ausbildung zum Brennschneider an Eisenbahnschienen abgeschlossen haben und sich mind. einmal jährlich einer Wiederholungsprüfung unterziehen.
Ausführung der Brennschnitte
Vor Ausführungen der Brennschnitte sind die Schienen im Bereich des Brennschnittes von Rost, Zunder und Schmutz zu säubern. Der Schneidbrenner muss senkrecht zur Schiene in einem Führungswagen liegen (gleichbleibender Abstand der Heiz- und Schneiddüse vom Schienenwerkstück). Die Brennschnitte können unter Benutzung einer Brennschneidlehre ausgeführt werden.
Handelt es sich um Schienen mit 880 N/mm² Mindestzugfestigkeit (verschleißfeste Schienen), so sind wegen des besonderen Werkstoffaufbaues die Schienen vor Beginn des Brennschneidens anzuwärmen. Beiderseits der vorgesehenen Brennstelle muss die Schiene auf 1m Länge gut handwarm (50°C) und auf einer Länge von 10 cm beiderseits des Schnittes auf mindestens 400 °C angewärmt werden. Dabei sollte der gesamte Schienenquerschnitt diese Wärme besitzen. Wird diese Vorwärmung nicht durchgeführt, so bildet sich an der Schnittfläche ein Härtegefüge (Martensitbildung), das beim Befahren der brenngeschnittenen Schiene zur Gefügetrennung und Rissbildung führt. Dadurch können Schienenkopfstücke bis zu einer Länge von 30 cm herausbrechen und Steglängenrisse von 1 m und mehr entstehen.
Die Schienen-Enden von Regel-Laschenstößen dürfen nicht brenngeschnitten sein. Außerdem ist das Herausbrennen von Löchern im Schienensteg zur Aufnahme von Laschenbolzen nicht zulässig und verboten. Durch die verschiedenartigen Belastungsarten der Schiene, insbesondere die Biege- und Zugbeanspruchung, würden vom Laschenloch aus Längs- und Querrisse entstehen, die zu Betriebsgefahren führen können.

Betriebliche Maßnahmen
Brennschnitte an Schienen dürfen nur im gesperrten Gleis ausgeführt werden, um ein Befahren des nicht gesicherten Stoßbereiches auszuschließen. Soll das Gleis nach Ausführung des Brennschnittes noch vor der geplanten Verbindungsschweißung wieder befahren werden, so muss die Trennstelle mit Notlaschenverbindungen gesichert sein (Behelfsstoß). Für das Befahren der Behelfsstöße gelten beschränkte Geschwindigkeiten.
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